Erklärung zu sexualisierter Gewalt und Machtgefälle im kirchlichen Raum

Der Vorstand des VPPN möchte die große Reichweite des Vereins als Chance nutzen, um das Thema „Prävention“ voranzubringen. Er erklärt im Blick auf die Erkenntnisse der letzten Jahre:

  • Der VPPN verurteilt jegliche Form von Gewalt und Machtmissbrauch im Pfarramt. Er sieht es als eine aktuell notwendige Verdeutlichung des Ordinationsgelübdes an, dass alle Pastori*nnen sich inhaltlich mit der Bedeutung der „Selbstverpflichtung“ für die je eigene Amtsführung auseinandersetzen.
  • Der VPPN sieht sich in der Verantwortung, seine Mitglieder darauf hinzuweisen, sich und andere, insbesondere Schutzbefohlene, vor sexualisierter Gewalt zu schützen, alles in seinen Möglichkeiten Stehende zu tun, um sexualisierte Gewalt zu verhindern, und die Kirche als einen „sicheren Ort für alle“ zu gestalten.
  • Der VPPN nimmt mit Trauer und mit Scham wahr, dass durch Pastor*innen und durch andere kirchliche Mitarbeitende (sexualisierte) Gewalt verübt wurde bzw. wird. Er erkennt, dass dadurch ein Vertrauensvorschuss, der seit langer Zeit kirchlichen Amtsträger*innen entgegengebracht wurde, zunehmend in Frage gestellt wird. Er begrüßt, wenn diese Infragestellung zu einem ehrlichen Umgang einlädt und hilft, Machtmissbrauch aufzudecken und rechtzeitig Grenzen zu setzen.
  • Der VPPN erkennt, dass die Kirche anfällig ist für Machtmissbrauch, sofern sie
    a)
    als ideologische Institution „mehr Himmel auf Erden“ verspricht und den Anschein zu erwecken versucht, besonders engagierte Mitglieder seien ‚per se‘ gegen Versuchungen immun,
    b)
    mit Verweis auf das „Friedensreich“ Jesu Christi „niemandem weh tun“ möchte und dadurch Kommunikationsstrukturen aufbaut, die die nötige Klarheit und Transparenz missen lassen, um Fälle von (sexualisierter) Gewalt aufzudecken und zügig aufzuarbeiten,
    c)
    als gesellschaftliches System denselben Naturgesetzen unterliegt, wie jede menschliche Gruppe, in der zwangsläufig dieselben Hierarchien entstehen, wie überall unter Geschöpfen, die damit beschäftigt sind, ihre eigene Position in der Welt gegenüber anderen einzunehmen und zu halten.
  • Der VPPN setzt sich dafür ein, die Macht- und Kommunikationsstrukturen innerhalb der Kirche so zu gestalten,
    dass trotz bestehender Machtgefälle gleichrangige Verständigungsmöglichkeiten gesucht werden. Er fordert alle Akteur*innen des kirchlichen Lebens dazu auf, wenn möglich auf Anwendung von Macht zur Durchsetzung
    eigener Interessen zu verzichten und ganz bewusst den Konsens zu suchen, der in der Kirche zu tragfähigen Entscheidungen führen soll.
  • Der VPPN ist eine Gemeinschaft derer, die Ordinationsrechte in der evangelischen Landeskirche inne haben. Pastor*innen, denen in einem ordentlichen Ermittlungsverfahren die Ausübung von (sexualisierter) Gewalt nachgewiesen wird und die dadurch ihre Ordinationsrechte verlieren, verlieren damit auch die Unterstützung
    durch den VPPN. Solange Vorwürfe nur überprüft werden, können Mitglieder des VPPN den Verein um
    Beistand und seelsorgerliche Unterstützung bitten. Ob diese im Einzelfall gewährt werden können, entscheidet
    der Vorstand. Ob persönliche Unterstützung möglich ist, hängt an der Verfügbarkeit von Ressourcen der damit
    zu beauftragenden Mitglieder. Finanzielle Unterstützung wird in jedem Fall nur unter dem Vorbehalt der
    Rückforderung gewährt, sobald wider Erwarten ein Nachweis (sexualisierten) Machtmissbrauchs erbracht wird.
  • Der VPPN verweist auf verschiedene Ansprechstellen für Betroffene (z.B. über hilfetelefon.de) sowie auf das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ (Kontakt über: kein-taeter-werden.de).
  • Der VPPN fördert die Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen in der Nordkirche und unterstützt die Arbeit der Stabsstelle Prävention/Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt der Nordkirche und der regionalen Fachstellen
    Prävention & Intervention.
  • Der VPPN unterstreicht die Aussagen der Selbstverpflichtungserklärung für Personen im Pfarrdienst der
    Nordkirche gem. § 5 Absatz 2 Satz 1 Präventionsgesetz (Selbstverpflichtung Pastor*in Nordkirche).
  • Der VPPN hat sich vereinzelt des Eindrucks nicht ganz erwehren können, dass Personen in Leitungsämtern
    der Kirche, die mit der Dienstaufsicht über und Sorgepflicht für Pastor*innen im Gemeindepfarrdienst betraut
    sind, den Dienst in der Ortsgemeinde geringschätzen und dazu neigen, zugunsten einer positiven Meinung der Öffentlichkeit über sich selbst, den Rechtsgrundsatz „in dubio pro reo“ gegenüber einer ihnen anvertrauten
    Pfarrperson nicht immer durchzuhalten. Der VPPN sieht ggf. auch ein solches Verhalten kritisch. In einer
    insgesamt aufgeheizten und zunehmend zu Vorverurteilungen neigenden Stimmung in der Gesellschaft hat
    er Sorge, dass solches Verhalten sich zusätzlich negativ auf den Zusammenhalt auswirken, sowie Vertrauen voraussetzende Beziehungen in der Kirche beeinträchtigen könnte. Daher ruft er Personen in Leitungsämtern
    im Sinne dieser Erklärung zu besonderer Sorgfalt in Hinsicht auf ihre Machtposition, Reflexion der eigenen
    Sym- oder Antipathien, professionellen Umgang mit den dabei gewonnenen Erkenntnissen und Zurückhaltung
    bei drohenden Vorverurteilungen auf.
Beitragsbild (Ausschnitt) von Alexa auf Pixabay

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